AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisen von Albatros Outdoor,
Natur- und AktivReisen

1. Allgemeines

Bei diesen Touren setzt der Veranstalter ein angemessenes Maß an Kooperation und Teamgeist voraus sowie eine grundsätzlich positive Einstellung zu dieser Art des Reisens. Es wird – wenn nicht anders angegeben – durchschnittliche und altersgemäße Gesundheit und Belastbarkeit vorausgesetzt. Die Durchführung wird garantiert, wie im Programm beschrieben, jedoch unter Berücksichtigung der für solche Natur- und AktivReisen zutreffenden Einschränkungen und Unwägbarkeiten. Für selbst- oder fremdverschuldete Gefährdungen wird keine Haftung übernommen. Es empfiehlt sich daher der Abschluß entsprechender Reiseversicherungen. Programmänderungen und Änderungen des Tourenverlaufs, sofern der Charakter der Reise nicht wesentlichen Schaden nimmt, bleiben vorbehalten.

2. Anmeldungen und Zahlungsbedingungen

Interessenten sollten sich rechtzeitig anmelden. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen. Die verbindliche Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Sonderwünsche und Nebenabsprachen sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Mit der Anmeldung ist der Abschluß eines Reisevertrages von Ihnen verbindlich vereinbart. Nach der schriftlichen Bestätigung/ Rechnung wird der Vertrag für beide Seiten bindend.
Die Zahlung in Höhe von 100 % des Reisepreises ist spätestens 10 Tage nach Vertragsabschluß und Erhalt des Sicherungsscheines zu leisten. Wird der Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, sind wir berechtigt, den reservierten Platz an einen anderen Interessenten zu vergeben. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 Euro erhoben. Ist bis zum Reiseantritt der komplette Reisepreis nicht auf dem Konto von Natur- und AktivReisen eingegangen und kann der Teilnehmer den Einzahlungsnachweis nicht erbringen, so ist Albatros Outdoor Natur- und AktivReisen berechtigt, den Teilnehmer von der Reise auszuschließen.

3. Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Muß der Teilnehmer seine verbindliche Anmeldung zurücknehmen, so hat er bis 30 Tage vor Fahrtbeginn eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 20% des Teilnehmerpreises zu zahlen. Bei späterem Rücktritt werden folgende Rücktrittskosten in Rechnung gestellt: 29. – 15. Tag: 40%, 14. – 7. Tag: 60%, ab 6. Tag vor Reisebeginn: 80% und am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90% des Gesamtpreises. Erscheint der Teilnehmer nicht zum Reisebeginn oder verpaßt einen Anschluß, bzw. wird wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert, gilt dies als Rücktritt. Für den Fall, daß der rücktretende Teilnehmer ersatzweise einen Dritten vermittelt, verringern sich die jeweiligen Rücktrittsgebühren auf 25,00 Euro. Kann der Veranstalter aufgrund einer Warteliste für Ersatz sorgen, fallen 50,00 Euro Rücktrittsgebühren an. Der Veranstalter kann der Teilnahme des vorgeschlagenen Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder aber seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Der Veranstalter kann vom Rücktretenden die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten verlangen. Die durch den Rücktritt eines Teilnehmers entstehende Zahlungsverpflichtung des Veranstalters gegenüber anderen Vertragspartnern gehen zu Lasten des zurückgetretenen Teilnehmers, wenn die Stornokosten diese Zahlungsverpflichtungen unterschreiten. Wenn ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht teilgenommen wird, werden die vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich erfolgen; für den Eingang ist der Posteingangsstempel maßgeblich. Rücktrittsgebühren werden sofort nach Erklärung des Rücktritts fällig. Da unabhängig von den Ursachen, die zum Rücktritt führen, Rücktrittskosten berechnet werden, wird der Abschluß einer Reise-Rücktrittskostenversicherung empfohlen. Umbuchungen werden als Stornierung behandelt.

4. Rücktritt des Veranstalters

Für den Veranstalter besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die Reise oder die planmäßige Durchführung durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen von höherer Gewalt, Krankheit des Reiseleiters, zu geringer Teilnehmerzahl etc. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer rechtzeitig – evtl. telefonisch – zu unterrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden umgehend und vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen jedoch nicht.

5. Vorzeitiger Abbruch und Ausschluß

Der Veranstalter erwartet, daß die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert und mit der Natur ein harmonischer Austausch gepflegt wird. Sollte grob dagegen verstoßen werden, hat der Veranstalter die Möglichkeit, den Teilnehmer unter Begründung auszuschließen. Dies gilt ebenfalls, wenn ein Teilnehmer das Miteinander der Gruppe unzumutbar schwer beeinträchtigt oder sich oder die Gruppe vorsätzlich oder grob fahrlässig in Gefahr bringt. In derartigen Fällen und bei vorzeitigem Abbruch besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Teilerstattung des bezahlten Reisepreises. Eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Teilnehmer zu tragen.

6. Haftung und Haftungsausschluß

Die Haftung des Veranstalters aus vertraglich ableitbaren Schadensersatzansprüchen ist – mit Ausnahme von Körperschäden – insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wird im Rahmen einer Pauschalreise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linien- oder Charterverkehr erbracht, so erbringt der Veranstalter Fremdleistungen. In diesem Falle haftet ausschließlich das befördernde Unternehmen für die Erbringung der Beförderungsleistung. Sie wird nicht Bestandteil des Reisevertrages im Haftungssinn.
Der Veranstalter hat nur mittelbaren Einfluß auf die in seinem Auftrag vergebenen Fremdleistungen. Für Verspätungen infolge von Flug- oder Fahrplanänderungen, Wetterbehinderungen o. ä. wird keine Haftung übernommen. Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht garantiert der Veranstalter eine gewissenhafte Durchführung seines Angebots und die Richtigkeit der im Programm beschriebenen Leistungen. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Angebot sorgfältig vorzubereiten. Geringfügige Änderungen sind möglich, sofern sie den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Für Zuspätkommen oder Nichterscheinen der Teilnehmer am Treffpunkt haftet der Veranstalter nicht.
Vermittelt Natur- und Aktivreisen lediglich fremde Leistungen, so haftet Natur- und AktivReisen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger im Reiseprospekt beruhen ausschließlich auf deren Angaben uns gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von Albatros Outdoor Natur- und AktivReisen gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

7. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluß eines Reise-Versicherungs-Pakets.
Damit sind Sie in folgendem Umfang versichert:
1. Reisegepäck-Versicherung
2. Reiseunfall-Versicherung bei Todesfall bei Invalidität für Bergungskosten
Die jeweiligen Versicherungssummen/ Leistungen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.
3. Reisehaftpflicht-Versicherung bei Personenschäden bei Sachschäden
4. Reisekranken-Versicherung
Im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind im Ausland anfallende Aufwendungen erstattungsfähig für
- Heilbehandlung akut eingetretener Krankheiten und Unfälle sowie schmerzstillende Zahnbehandlung
- medizinisch notwendiger Rücktransport
- Überführungskosten bzw. Beisetzung im Ausland
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Versicherungsbedingungen in Ihrem Reiseversicherungsticket. Die Allgem. Versicherungsbedingungen werden Ihnen auf Anforderung zugesendet. Jeder Schaden ist sofort u. schriftlich zu melden an den in Ihrem Versicherungsschein benannten Versicherer.

8. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen den entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gering zu halten. Der Reisende ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sie ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anzuerkennen.
Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Kommt der Reisende dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihm reisevertragliche Ansprüche nicht zu. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei der Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden, das zur Ausfertigung einer entsprechenden Bestätigung berechtigt ist. Wird das Reiseziel aufgrund höherer Gewalt nicht erreicht, so werden mögliche Kosten zu gleichen Teilen auf die Reiseteilnehmer umgelegt.

9. Leihweise Überlassung der Ausrüstung

Die Kanuausrüstung (Kanu, Paddel, Rettungsweste, etc.), Fahrräder, Expeditionszelte, Angel-, Biwak- und Survivalausrüstung, Ski und Schneeschuhe, Hundegespanne, Pferde, Rentiere etc. werden den Teilnehmern leihweise zur Verfügung gestellt. Für abhandengekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigungen unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände haftet der Teilnehmer in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

10. Persönliche Ausrüstung und Mietung

Für die Teilnahme an unseren Reisen ist persönliche Ausrüstung notwendig. Sie umfaßt i.d.R. Iso-matte, Schlafsack, Ruck- und/oder Seesack, Essgeschirr und -besteck sowie Trinkflasche. Diese Ausrüstung muß von den Teilnehmern besorgt werden, wobei Natur- und Aktivreisen Ihnen mit entsprechender Beratung zur Seite steht. Es besteht eingeschränkt die Möglichkeit, diese Ausrüstung über Albatros Outdoor Natur- und AktivReisen zu beziehen.

11. Sonstiges

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Ein gültiger Reisepaß ist für viele der hier vorgestellten Zielländer notwendig. Für viele Zielländer ist auch ein Touristenvisum vorgeschrieben. Über die Einzelheiten der Visaeinholung sowie über die jeweils zutreffenden Impfbestimmungen, die sich auch kurzfristig ändern können, informieren wir Sie rechtzeitig vor Reiseantritt. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, daß wir Ihnen in bezug auf die Impfbestimmungen nur Hinweise geben dürfen, daß Sie sich bitte dann aber von Ihrem Arzt beraten lassen.
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Informationen über Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müßten, an den Reisenden weiterzuleiten. Für nichtdeutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.
Zur Abreise sind mitzubringen: Reiseunterlagen (evtl. Beförderungstickets), Sicherungsschein, Überweisungsbeleg, mind. 6 Monate gültiger Personalausweis bzw. Reisepaß und evtl. Reiseversicherungsunterlagen.
Fundsachen müssen abgeholt werden. Nur in Ausnahmefällen schicken wir sie unfrei an den Teilnehmer zurück.

12. Leistungs- und Erfüllungsort

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Reiseveranstalters. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.

(22.12.2023)